Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vertrieb, Errichtung und Betrieb von Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen sowie Erbringung von Energiedienstleistungen aller Art, in Verbindung mit der Entwicklung von Technologien, die das Handwerk digitalisieren, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die der regulierten Energiewirtschaft vorbehalten und infolgedessen genehmigungsbedürftig sind.