Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung im Sport- und Kletterbereich, Errichtung und Überlassung von Freizeiteinrichtungen insbesondere Lasertaganlagen, Internetdienstleistungen, Entwicklung und Vermarktung von Freizeit, Outdoor- und Gartenprodukten sowie die Verwaltung bestehender und noch zu erwerbender Beteiligungen sowie deren Verwertung und alle in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.