Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung und Förderung erneuerbarer Energien, jegliche Verwaltungs-, Beratungs- und Handelsdienstleistungen auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien, die Erzeugung von und der Handel mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen, die Erforschung, Entwicklung, Planung, Lizenzierung, Errichtung, Inbetriebnahme und der Betrieb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien für gewerbliche, private oder sonstige Zwecke sowie der Bau und der Betrieb von Anlagen, die den vorgenannten Zwecken direkt oder indirekt dienen.