Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Bereitstellung von Software, digitalen Plattformen und Dienstleitungen zur Erstellung, Verbreitung und Vermarktung von Inhalten im Internet, einschließlich der Vermittlung, Verwaltung, Abrechnung und Abwicklung von Abonnements und Werbung. Ferner die Erstellung, Verbreitung und Vermarktung digitaler Zeitungen, Zeitschriften und anderer periodischer und nicht periodischer Veröffentlichungen sowie alle Geschäfte, die ein Verlag durchführt.