Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Finanzportfolioverwaltung inklusive der Anlage von Kapital und Kapitalbeteiligungen - mit Ausnahme von erlaubnispflichtigen Geschäften und Gegenständen nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) und dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sowie die Vermögensverwaltung und Beteiligungsmanagement, Gründung anderer Gesellschaften und Beteiligung an Gesellschaften sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte.