Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Freibädern mit angeschlossener Gastronomie (Biergärten und Restaurants). Ferner die Erbringung von Marketingleistungen, die Planung und Durchführung von Veranstaltungen/Events sowie sämtliche mit diesem Gesellschaftszweck zusammenhängenden und aller diesem Geschäftszweck dienenden Geschäfte. Im Übrigen ist die Gesellschaft zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar gefördert werden kann.