Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erlaubnisfreie Beratung (insb. Unternehmens-, Innovations- und IT-Beratung sowie Innovationsmanagement); Erbringung von Dienstleistungen (insb. Software-, Produkt- und Markenentwicklung); Entwicklung und Verkauf von Software; Herstellung und Vertrieb von Röstkaffee sowie Handel mit Rohkaffee; Vertrieb von Waren zur Kaffeezubereitung; Durchführung von Veranstaltungen und Seminaren zum Thema Kaffee