Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens; der Erwerb, die Verwaltung, Bebauung, Verwertung und Vermietung von Grundbesitz, der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Geschäftsanteilen an Pflegedienstleistungsunternehmen.