Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gründung, der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und Veräußerung von unternehmerischen und nicht-unternehmerischen Beteiligungen im Bereich des Baugewerbes, insbesondere in den Bereichen Nachhaltigkeit und Taxonomie-Verordnung der EU, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte; die erlaubnisfreie Beratung und Erbringung von Dienstleistungen einschließlich Managementleistungen in den Bereichen Nachhaltigkeit und Taxonomie-Verordnung der EU für Unternehmen des Baugewerbes; die Verwaltung eigenen Vermögens; genehmigungspflichtige Tätigkeit sind jeweils ausgenommen.