Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb von Grundbesitz (asset deal), dessen Verwaltung (insbesondere seine Vermietung), Bebauung und Veräußerung an Dritte, Eingehen und Halten von Beteiligungen an Grundbesitzgesellschaften (share deal) sowie Verwaltung eigenen Vermögens.