Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung im Zusammenhang mit sowie Erwerb und Veräußerung von Immobilien sowie Aufwertung von Immobilien durch wertsteigernde Maßnahmen. Tätigkeit nach § 34c Gewerbeordnung wird nicht ausgeübt.