Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb von Unternehmen insbesondere in den Bereichen alternative Antriebe und Kraftstoffe und verwandten Bereichen, längerfristiges Halten, Verwalten und Fördern von Beteiligungen an Unternehmen insbesondere in den Bereichen alternative Antriebe und Kraftstoffe und verwandten Bereichen sowie Erbringung von Management-, Beratungs- und Servicedienstleistungen für die eingegangenen Beteiligungen (keine Rechts- und/oder Steuerberatung). Geschäfte, die einer Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen, sind ausgeschlossen.