Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch die Beteiligung an Handelsgesellschaften oder den Erwerb von Immobilien, wobei die Vermögensgegenstände langfristig zum Zwecke der Erzielung von Erträgen und nicht kurzfristig zur Erzielung von Eigenhandelserfolgen gehalten
werden.