Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Anmietung, Kauf, Verkauf, Renovierung und Möblierung von Immobilien aller Art und deren Weitervermietung unter einer einheitlichen Marke einschließlich Erbringung und Vermittlung von Servicedienstleistungen für Mieter sowie Bereitstellen von Verwaltungsdienstleistungen für Vermieter zur Durchführung von Vermietungen über Online-Portale;
Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte sowie damit verbundene Geschäfte sowie
Durchführung von kaufmännischen Serviceleistungen und Managementtätigkeiten, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.