Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Onlineportals zur Vermittlung von Bestellungen für individuell gestaltete Produkte sowie zum Vertrieb eigener Produkte, der Betrieb eines Rückvergütungsprogramms für Nutzer dieses Portals und die Ausübung von Beratungsdienstleistungen für gewerbliche Kunden.