Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume oder gewerbliche Räume oder der Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, der gewerbliche Handel mit Immobilien sowie die Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien sowie allgemein alle Geschäfte im Zusammenhang mit der Finanzierung, Vermarktung, dem An- und Verkauf sowie der An- und Vermietung soweit sie geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.