Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gestellung eines Rennteams einschließlich Entgegennahme und Weiterleitung von Sponsorengeldern als Bar- oder Sachleistung, der An- und Verkauf sowie Handel von Motorsportartikeln und Kraftfahrzeugen aller Art sowie die Übernahme der Logistik nebst Zollabwicklung bei Speditionsunternehmen und der nicht genehmigungspflichtige Einzelhandel mit Waren aller Art und nicht genehmigungspflichtige Bauarbeiten.