Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die dem Zwecke der Gesellschaft zu dienen geeignet sind.
Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch: die Aufbereitung und Vermittlung von digitalpolitischen Themen; die Etablierung eines multidisziplinär arbeitenden Rates; die Erstellung und Veröffentlichung von Gutachten, Studien und Handlungsempfehlungen; die Vergabe von Forschungsvorhaben zu Digitalthemen; die Durchführung von Fachveranstaltungen zu Digitalisierungsthemen, zur Förderung des Austauschs und der Vermittlung von Wissen zwischen Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und der Zivilgesellschaft sowie die Zusammenarbeit mit Institutionen, die die gleichen Zwecke verfolgen.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.