Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Erwerb und Verwertung von Nutzungsrechten an urheberrechtlich geschützten Werken der Kunst einschließlich derer der Literatur, Musik und Fotographie - jedoch hierauf nicht beschränkt - sowie Herstellung, Erwerb und Verwertung von leistungsschutzrechtlich geschützten Ton- bzw. Bildtonaufnahmen jeglicher Art zur Veröffentlichung und Verwertung in jeder Form und alle mit diesen Geschäftsbereichen zusammenhängenden Nebengeschäften sowie die Übernahme von Verwaltungsaufgaben in diesem vorstehenden Bereich im besonderen die Übernahme einer Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin einer Kommanditgesellschaft.