Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, der Ankauf, der Handel, die Publikation und die Lizenzierung von digitalen Inhalten von Autoren_innen, Bildgestaltern_innen, lllustratoren_innen, Künstlern_innen und sonstigen Anbietern, sowie die Herstellung und Verkauf von Kunsteditionen, Verkauf von Kunstwerken (analoge und digitale Kunst/NFTs) und umfassende Beratungs- und Kommunikationsdienstleistungen, wie die Konzeption, Planung und Gestaltung von Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen für Kunst, Künstler_innen und Unternehmen.