Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Errichtung und das Betreiben einer oder mehrerer gastronomischer Einrichtungen insbesondere in Form von Cafés und die Zubereitung und der Verkauf von Kaffeespezialitäten, Getränken und Speisen insbesondere der indonesischen Küche. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten, soweit nicht die Erlaubnis vorliegt.