Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung von eigenen Produkten in den Bereichen Haushalt, Garten, Outdoor, Sport und Freizeit und der Handel mit diesen Produkten sowie mit weiteren Produkten aus diesen Bereichen, vorwiegend in Form eines Onlinehandels, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte. Der Handel erfolgt ausschließlich mit genehmigungsfreien Waren und Gegenständen, d.h. nicht Unternehmensgegenstand sind diesbezügliche Geschäfte, die einer besonderen behördlichen Erlaubnis bedürfen.