Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Halten von Gesellschaftsbeteiligungen mit dem Schwerpunkt Verlagswesen, Medienwirtschaft und e-commerce, Verlegen von Büchern und Zeitschriften, Formularen, Software und digitaler Medien sowie Anbieten von Weiterbildungen, insbesondere Seminaren - jeweils auf eigene Rechnung.