Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und Verwalten von Immobilien und Beteiligungen, der Handel mit Aktien, Anleihen und an der Börse gehandelter Rohstoffe jeweils in eigenem Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, der Im- und Export sowie der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere mit Textilien, Pflegeprodukten und Reinigungsmaterialien
sowie Arbeitnehmerüberlassung).