Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Grundstücksentwicklung und deren Bebauung, Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz und Beteiligung an Projektgesellschaften im Grundstücksbereich, Bewirtschaftung und Verwaltung eigener und fremder Immobilien mit Ausschluss von Tätigkeiten nach § 34 GewO. Der Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art, Fahrzeugpflege und Autovermietung, land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten sowie Holz- und Bautenschutz.