Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb einer Padel- und Freizeitsport-Anlage, die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, der Verkauf von zubereiteten Speisen und Getränken nach Erlangung der erforderlichen behördlichen Erlaubnisse; der Handel und Vertrieb von Sport- und Freizeitartikeln, die Vermittlung, Errichtung, Betreibung und die Vermarktung von Padelplätzen, die Vermietung und Verpachtung von Lager- und Stellraum, sofern dies nicht einer besonderen Erlaubnis bedarf.