Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Optik-Fachgeschäfts nebst den damit verbundenen Dienstleistungen, insbesondere Verkauf, Herstellung, Reparatur und Vertrieb von Brillen, Kontaktlinsen und optischen Artikeln, die Messung von Sehstärken, Groß- und Einzelhandel, auch über das Internet, mit auf das Optikgeschäft bezogenen Produkten, wie Brillenfassungen, Kontaktlinsen etc. und der Betrieb einer entsprechenden Handelsagentur; einschließlich aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten.