Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen nach § 34a GewO, Personen- und Begleitschutz, Veranstaltungsservice, Chauffeur- und Limousinenservice und ferner alle Wirtschaftsdienstleistungen, sowie die Durchführung aller damit zusammenhängenden Geschäfte und Handlungen.