Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten und Verwalten von (Mehrheits-) Beteiligungen an anderen Unternehmen, in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, Verwaltung eigenen Vermögens sowie Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen (ausgenommen sind alle zulassungspflichtigen Tätigkeiten) im Bereich Entwicklung, Marketing und Vertrieb von Software.