Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung einer respektvollen Debattenkultur im Internet als notwendige Grundlage eines funktionierenden demokratischen Diskurses (Förderung der Volksbildung gem. § 52 II 1 Nr. 7 der Abgabenordnung). Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen:
Durchführung von Bildungsmaßnahmen in den Themenbereichen Debattenkultur, Hate Speech, Pluralismus, Partizipation und Demokratie in verschiedenen Formaten für verschiedene Altersgruppen.
Des Weiteren ist ein zentraler Zweck das Fundraising (also das Generieren von Spenden) für gemeinnützige Organisationen, die sich in den oben genannten Themengebieten engagieren. In diesem Kontext hat die Gesellschaft neben Bildung und Information eine weitere zentrale Funktion als Spendenplattform für gemeinnützige Organisationen im Bereich Debattenkultur und Hate Speech-Eindämmung.