Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO) in den süd-westlichen Bezirken von Berlin. Insbesondere bietet die Gesellschaft ein ambulantes, individuelles und gemeinnütziges Hilfsangebot für suchtmittelkonsumierende, psychosozial schwer belastete Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern in den Regionen nach Satz 1 und den angrenzenden Regionen in Brandenburg. Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Gesellschaft bildet das SGB VIII (KJHG).