Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, Planung, Produktion, Import, Verkauf, Vermietung, Installation, Wartung, von Beleuchtungsanlagen, Beleuchtungssystemen und Lichtsteuerungen insbesondere für die Pflanzenkultivierung und die vertikale Landwirtschaft, sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte sowie die Beratung auf diesen Gebieten. Ferner der Betrieb vertikaler Landwirtschaft und gastronomischer Einrichtungen.