Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die - insbesondere digitale - Erwachsenenbildung, Durchführung von Maßnahmen der Aktivierung und Eingliederung nach § 45 Drittes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III) und Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach § 81 SGB III sowie allgemeine Beratungstätigkeiten.