| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der 14N14 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |