Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Aufbau und die Verwaltung eigenen Vermögens, die unternehmerische Tätigkeit in Form der Geschäftsführung und strategischen Steuerung von Tochtergesellschaften, sowie der Erwerb, das Halten, die Veräußerung und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere in Form von Anteilen an Kapital- und Personengesellschaften.