Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Verwaltung und Vermarktung von Softwareprodukten, Apps, digitalen Produkten, Computerspielen, Spielevents, Spielen sowohl analoge wie etwa Karten- oder Gesellschaftsspiele als auch auf oder mit elektronischen Geräten und anderen elektronischen oder analogen Medien, insbesondere aber nicht ausschließlich ein Stadtrallyespiel. Die Gesellschaft kann vorbezeichnete Produkte und Spiele auch als Nutzungsrechte einlizensieren und/oder ausliziensieren.