Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung von jeglicher Logistik, welche keine zusätzlichen Genehmigungen erfordert;
die Erstellung und der Vertrieb von Onlinedienstleistungen; die Erstellung und der Vertrieb von Software für Onlinedienstleistungen; Erbringung von Kurier- und Lieferdiensten; Fahrzeugvermietungen, auch an Selbstfahrer, bis 3,5 Tonnen und über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht;
die Erstellung und der Vertrieb von Computercode jeglicher Art; An- und Verkauf von Neu- und Gebrauchtwagen; Bring- und Abholservice für E-Taxen, E-Tretroller und E-Fahrräder; Herstellung von Verpackungen und deren Vertrieb; Anmietung und Erwerb von Lagerräumen und -flächen.