Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung und Bildung sowie die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. Konkret unterstützt die Gesellschaft Projekte in Entwicklungsländern zur Beteiligung von Frauen an lokalen Entscheidungsprozessen, zur Förderung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen, zur Aufklärung über und Bekämpfung von traditionell schädlichen und schädigenden Praktiken wie Genitalbeschneidung und -verstümmelung, Kinder- und Zwangsheirat und häuslicher Gewalt, zur Aufklärung über Menschenrechte, demokratische Grundrechte, sowie Gesundheits- und Hygienestandards.