Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens in Deutschland durch die Qualifizierung ausländischer Pflegekräfte für den deutschen und europäischen Arbeitsmarkt. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Unterhaltung von Schulungen, Qualifizierungsmaßnamen und Integrationsleistungen im Herkunftsland und Deutschland.