Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung sowie die Veräußerung von eigenem Vermögen und von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, inklusive der Ausübung der damit verbundenen Gesellschafterrechte.