Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Einzelhandel, insbesondere mit Kunst, Kunstgewerbegegenständen und Handwerksprodukten sowie der gastronomische Betrieb eines Cafés/Bistros mit Alkoholausschank und die hiermit verbundenen Tätigkeiten sowie die Beteiligung an Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Geschäftsgegenständen sowie die Errichtung von Niederlassungen.