Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel und Vertrieb von Konsumgütern des täglichen Bedarfs und Gebrauchsgütern wie z.B. alkoholfreie und alkoholische Kaltgetränke und Snacks, die Bereitstellung von Verkaufs- und Eventplattformen sowie alle damit mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.