Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Unternehmensberatung, einschließlich der Bereiche Buchhaltung, Controlling, Buchführung; unter Ausschluss von Tätigkeiten, die neben einer Gewerbeanzeige einer anderen Erlaubnis oder Zulassung - insbesondere nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch, dem Rechtsdienstleistungsgesetz oder der Steuerberatungsordnung - bedürfen; insbesondere wird keine Rechts- und Steuerberatung erbracht.