Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie deren Erwerb und Verkauf sowie die damit verbundenen Verwaltungsleistungen sowie alle damit verbundenen Rechtsgeschäfte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sowie Tätigkeiten der Rechts-, Steuer- und Anlageberatung werden ausgeschlossen.