Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Marketing- und Vertriebsdienstleistungen für Rechtsanwälte und Steuerberater, Übernahme von Kosten im Zusammenhang mit der Geltendmachung und Durchsetzung von Zahlungsansprüchen gegen Erfolgsbeteiligung, Einzug von Forderungen, geschäftsmäßiger Forderungserwerb zum Zwecke des Einzugs auf eigene Rechnung, Betrieb von Internetplattformen, Entwicklung und Vertrieb von Software sowie Planung und Organisation von Veranstaltungen.