Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erstellung, der Betrieb und die Vermarktung von Onlineportalen, die Produktion von audiovisuellen Medien mit und ohne Werbeinhalte, der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere aus den Kategorien Bekleidung, Lebensmittel, Merchandise-Artikel wie Sonnenbrillen, Schmuckwaren und Kopfbedeckungen sowie die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen (ausgenommen sind alle zulassungspflichtigen Tätigkeiten) in den Bereichen Produktion, Vertrieb und Marketing insbesondere hierbei die Produktion von Online Content und die Neukundengewinnung im Online Marketing.