Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel von Energie und Energiederivaten auf eigene Rechnung sowie der Kauf und Verkauf von physischen Energieprodukten und entsprechenden Dienstleistungen für Dritte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, beispielsweise nach dem KWG, WplG oder § 34 f GewO. Zusätzlich umfasst der Unternehmenszweck die Entwicklung, Herstellung, den Vertrieb und den Betrieb von Software und Hardware, die diesen Geschäftsfeldern dienen.