Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Errichtung und Betrieb von Automaten- und Spielhallen (Vergnügungsstätten), die der Unterhaltung dienen, sowie Betrieb und Service von Spiel- und Unterhaltungsgeräten einschließlich Aufstellung und Abrechnungsdienstleistungen.