Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Sourcing von Gütern\Produkten sowie bereits gebrandeter Handelsware als auch die Herstellung von eigenen Gütern\Produkten im In- und Ausland sowie (Re-)Branding dieser Güter unter diversen Eigenmarken als auch der Verkauf dieser Güter über On- und möglicherweise Offline-Kanäle. Die Erbringung von Service- und Beratungsdienstleistungen, insbesondere Print- & Webdesign, Foto/Videografie, Corporate Design & Branding, Business Development, Arbeitnehmer-/ Arbeitgeber Beratung, Organisation & People Consulting. Der Betrieb von Onlineshops jeglicher Art und die Beteiligung an Onlineshops.