Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung oder Übernahme anderer Unternehmen im In- und Ausland. Entwicklung eigener Projekte, Start-up's jeder Art, im In- und Ausland sowie auch das Betreiben dieser und/oder deren Verkauf. Kaufen, Halten und Betreiben von Immobilien in eigenen Namen - weltweit-.